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    Home»Magazin»Werbegeschenke: Welche Wirkung können sie haben und was ist erlaubt?
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    Werbegeschenke: Welche Wirkung können sie haben und was ist erlaubt?

    By Christian Opitz10. August 2021Updated:10. August 2021Keine Kommentare3 Mins Read
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    Werbegeschenke sind eine großartige Möglichkeit, die zwischenmenschliche Ebene zum Kunden, Mitarbeiter oder Lieferanten auszubauen – auch für Startups. Gleichermaßen aber auch, die eigene steuerliche Situation zu verbessern. Dabei sprechen wir nicht von Artikeln, die jedem hinterhergeworfen werden, sondern von individuellen, hochwertigen Produkten. Erst sie entfalten auch tatsächlich eine Wirkung – und müssen gar nicht teuer sein. Gerade bei Social Startups ist das Budget oft sehr schmal.

    Diese Werbegeschenke sind also keine einfachen Kugelschreiber, sondern bedruckte. Keine USB-Massenware, sondern individuell zur Firma gestaltet. Artikel mit einer Botschaft und einem hochwertigen Charakter, der beim Beschenkten nachhaltig einen Eindruck hinterlässt. Billige Geschenke geben den Anschein, dass der Beschenkte einem trotz Geschenk doch nicht so viel wert sein kann. Streuware wie auf Messen ist also strikt untersagt. Trotzdem muss das Geschenk nicht teuer sein. Eine Botschaft könnte sein, dem Kunden mithilfe eines passenden Artikels einen schönen Urlaub zu wünschen und ihm etwas an die Hand zu geben, was er im Urlaub gut gebrauchen kann. Oder man schenkt zu Weihnachten eine ordentliche Flasche Sekt/Wein/Champagner, die der Kunde mit seiner Familie zum Fest oder zu Silvester genießen kann. Hinsichtlich des Artikels gibt es keine Grenzen, außer dass er einen Nutzen für den Beschenken haben sollte. Insgesamt sind Werbegeschenke ein kleiner Teil des großen crossmedialen Marketings.

    Bestimmungen zum Preis eines Werbegeschenks

    Dagegen gibt es aber Grenzen beim Wert des Geschenks. Der Staat macht es nicht gerade einfach, wenn es darum geht, den Wert eines Geschenks als Betriebsausgabe von der Steuer abzusetzen. Zu den Werbungskosten kann man diese Ausgaben leider nicht zählen und auch in der Höhe ist die steuerliche Absetzbarkeit beschränkt. Maximal 35,00 Euro dürfen alle Geschenke für einen beschenkten Kunden oder Lieferanten pro Jahr kosten. Bei Mitarbeitern ist der Wert pro Jahr auf 60,00 Euro beschränkt. Dieser Logik nach sollten also auch keine Geschenke mit höheren als diesen Werten verschenkt werden.

    Das Problem ist zusätzlich, dass Werbegeschenke am Ende der Kette auch als Bestechung wirken können. Auch so kann man die Maximalbeträge abseits der Steuer verstehen. Primär sollen sie das Verhältnis zwischen Kunden und Firma verbessern. Das darf auch zu höheren Auftragsvolumen oder Rabatten seitens Lieferanten führen. Macht ein Werbegeschenk durch besonders hohen Wert aber den Anschein, genau dies als primäres Ziel zu haben, kann der gute Wille nach hinten losgehen. Auch deshalb muss also drauf geachtet werden, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

    Und noch ein Punkt: Der Beschenkte muss den Wert des Geschenks pauschal als Einnahme verbuchen. Liegt der Wert also über dem maximal zulässigen Betrag, muss er gesetzlich gesehen das Geschenk ablehnen und darf es nicht annehmen. Genaueres zum Thema hat Finanztip zusammengefasst.

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    Christian Opitz
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    Christian Opitz (ehem. Deiters) hat Wirtschaftsinformatik an der Technischen Hochschule Mittelhessen studiert und mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung in dem Schnittstellenbereich Sales, Marketing & PR. Er begleitete Unternehmen wie die Africa GreenTec AG, die milch & zucker AG oder Shopgate. Schon seit 2013 geht er der Frage nach, wie nachhaltige, innovative Geschäftsideen erfolgreich auf dem Markt bestehen können. Seitdem hat er hunderte Start-ups gesichtet, mit social-startups.de eines der größten Portale für soziale und nachhaltige Start-ups mit aufgebaut. Seit 2020 ist er beim Technologie- und Innovationszentrum Gießen Berater & Start-up-Scout für das Landesförderprogramm Sozialinnovator Hessen. Seit 2024 ist er Trend- und Innovationsmanager im Bereich Konzern-Strategie und Nachhaltigkeit in der Deutsche Leasing Gruppe.

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