Wenn du dich selbstständig machen willst, sind Rechtsformen extrem wichtig. Davon hängen wichtige Konsequenzen wie Steuerlast, Haftung oder Kreditwürdigkeit ab. Wir haben hier mal einen kleinen Überblick.
Was ist eine Kapitalgesellschaft?
Eine Kapitalgesellschaft ist ein Zusammenschluss von mehreren juristischen Personen die zur Realisierung eines Unternehmenszwecks gebildet wird. Ohne Beteiligung und Kapitaleinlage ist die Gründung nicht möglich. Die Kapitalgesellschaft wird rechtlich als juristische Person behandelt und ist dementsprechend auch delitkfähig. Zu Kapitalgesellschaften zählen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG) und die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA).
Was ist eine Personengesellschaft?
Eine Personengesellschaft ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zur Verwirklichung eines bestimmten Zweckes der Rechtsform der Gesellschaft. Zu den Personengesellschaften zählen u.a. die Kommanditgesellschaft (KG) und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
Unterschiede zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften
Im Gegensatz zu der Kapitalgesellschaft ist die Haftung bei Personengesellschaften unbeschränkt. Hier ist also Vorsicht geboten. Außerdem ist bei Personengesellschaften grundsätzlich jeder Gesellschafter zu einer Leitungsposition berechtigt. Bei Kapitalgesellschaften läuft die Leitung über Gremien wie der Vorstand.
Wer nicht genau weiß welche die passende Rechtsform ist, kann den Rechtsformen-Analyser vom Gründerberater nutzen.
Übersicht über die Rechtsformen
Schauen wir uns nun noch einmal ein paar einzelne Rechtsformen an:
Einzelunternehmer – E.K. (Eingetragener Kaufmann)
Die Rechtsform E.K. ist die am meisten verbreitete Unternehmensform in Deutschland. Dabei handelt es sich immer um ein Einzelunternehmen. Das Gegenstück, also wenn sich mehrere Kaufleute zusammentun, nennt man das OHG – die offene Handelsgesellschaft. Die Rechtsform E.K. ist perfekt für die Gründer, die zunächst alleine starten wollen. Stammkapital ist keines erforderlich, die Gründung jedoch kostet rund 200-300 Euro. Abgegolten sind damit HR-Eintragung und die Gewerbeanmeldung. Außerdem muss man sich beim Finanzamt und der IHK bzw. HWK anmelden.
Personengesellschaft – GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
Wenn sich zwei oder mehr Personen oder Unternehmen zusammentun, entsteht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Die Rechtsform GbR ist perfekt für die Gründer, die sich unkompliziert und schnell zusammentun wollen, ohne erhöhte Haftungsrisiken erwarten zu müssen. Auch hier ist kein Stammkapital erforderlich. Die Gründungskosten sind hier niedriger. Im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsformen reicht hier die einfache Buchführung vollkommen aus.
Personengesellschaft – KG (Kommanditgesellschaft)
Die KG ist einer Personengesellschaft mit zwei oder mehr Personen oder Unternehmen. Bei der KG gibt es immer mindestens einen vollhaftenden Gesellschafter (Komplimentär) sowie mindestens einen beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditist). Die Rechtsform KG ist perfekt für die Gründer, die ein Unternehmen gründen möchten, bei dem Kapitalgeber (Kommanditisten) ohne Mitspracherecht und dadurch mit beschränktem Haftungsrisiko aufgenommen werden sollen. Die Gründungskosten belaufen sich auf 200-300 Euro.
Kapitalgesellschaft – GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Das Stammkapital der GmbH muss, ganz im Gegensatz zur „1-Euro-GmbH“ mindestens 25.000 Euro betragen. Auch hier ist die doppelte Buchführung verpflichtend. Die GmbH ist einer der bekanntesten Rechtsform der Kapitalgesellschaften. Die Rechtsform GmbH ist perfekt für die Gründer, die ihr Haftungsrisiko verringern und trotzdem für Investoren attraktiv sein wollen.
Kapitalgesellschaft – UG (haftungsbeschränkt)
Die UG ist einigen eher unter dem Namen „1-Euro-GmbH“ bekannt. Der Name kommt nicht von ungefähr. Die Gründungskosten liegen bei (mindestens) 1 Euro. Die Gesellschaft sind in der Regel von privater Haftung befreit. Die Rechtsform UG (haftungsbeschränkt) ist perfekt für Gründer, die sich unkompliziert ihr Haftungsrisiko minimieren und mit wenig Startkapital anfangen wollen. Die Kosten der Gründung liegen bei 300 Euro bis 600 Euro.
Kapitalgesellschaft – AG (Aktiengesellschaft)
Eine Kapitalgesellschaft wie die AG wird dann interessant, wenn man große Kapitalbeträge beschaffen muss. Hier wird nämlich mit Aktien gehandelt. Allerdings gibt es hier auch Unterschiede. So muss man zwischen börsennotierten und nicht börsennotierten Aktiengesellschaften unterscheiden. Außerdem gibt es noch die kleine AG. Die AG stellt hohe organisatorische Anforderungen. Das Mindestgrundkapital beträgt 50.000 Euro. Abhängig vom Grundkapital fangen die Gründungskosten bei 2.5000 Euro an. Die Rechtsform AG ist perfekt für die Gründer, die hohe Geldsummen benötigen und trotzdem das Risiko der privaten Haftung geringhalten wollen.
eG (eingetragene Genossenschaft)
Eine eingetragene Genossenschaft bildet einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb ab, inklusive gemeinschaftliche und solidarische Förderung aller Mitglieder. Benötigt werden mindestens 7 Mitglieder. Unter vielen Gründern wird die Genossenschaft als gute Alternative zur GmbH oder Gbr gehandelt. Eine persönliche Haftung findet hier nicht statt, genauso wie kein Mindestkapital notwendig ist. Die Gesellschaftsform eG zeichnet sich durch solidarische, transparente und demokratische Strukturen aus. Die Gründungskosten liegen zwischen 2.000 und 5.000 Euro. Zusätzlich muss jedes Mitglied der Genossenschaft Mitgliedsbeiträge zahlen.