Heute präsentieren wir erneut einen Gastbeitrag von Jens Olbrich, dem Geschäftsführer der exact Beratung GmbH. Der Artikel hat zwar keine direkte Beziehung zu Social Entrepreneurship, kann für Sozialunternehmer aber trotzdem durchaus interessant sein. Im folgenden zweiten Teil des zweiteiligen Beitrag schildert und Herr Olbrich, wie sich ein Unternehmenskauf finanzieren lässt.
Nachfolgend möchten wir verschiedene Bausteine zur Finanzierung von Unternehmenskäufen kurz vorstellen.
Darlehen
Die klassische Form der Finanzierung ist der Hausbankkredit. In diesem stellt die Hausbank dem Unternehmen Gelder zur zeitlich begrenzten Überlassung zur Verfügung. In ihrer Stellung als Gläubiger fordert die Hausbank neben einer Kapitalverzinsung auch die vollständige Rückzahlung des entliehenen Geldes innerhalb der Laufzeit.
Die Gestaltung über die Rückzahlung des Kapitals kann individuell vereinbart werden. Neben einer annuitätischen Tilgung, die die monatliche Rückführung in Teilbeträgen vorsieht, sind auch endfällige Tilgungen am Ende der Finanzierungslaufzeit denkbar. Interessant für den Kreditnehmer sind auch Kredite der öffentlichen Förderbanken (z. B. Kfw-Mittelstandsbank, WI-Bank). Diese sind zu vergleichsweise günstigen Konditionen zu haben und verfügen teilweise über eine Haftungsfreistellung. Dies bedeutet, dass die durchleitende Hausbank bei einem Ausfall in der Höhe der Haftungsfreistellung entschädigt wird. Die zu zahlenden Zinsen hängen im Wesentlichen von der Bonität des Käufers und der Besicherungsquote ab.
Beteiligungskapital
Bei Beteiligungskapital unterscheidet man grundsätzlich zwischen einer stillen und offenen Beteiligung. Bei der stillen Beteiligung tritt der Beteiligungsgeber nach außen nicht in Erscheinung und er gibt sein Kapital vergleichbar einem Darlehen in das Unternehmen.
Im Rahmen von offenen Kapitalbeteiligungen erwerben Beteiligungsgesellschaften Anteile an Unternehmen. Mit dieser Beteiligung sind sie am Wert und Erfolg beteiligt. Anders als Fremdkapital in Form von Darlehen, müssen Kapitalbeteiligungen nicht zurückgezahlt werden. Eine Beteiligungsgesellschaft verdient ihr Geld über Gewinnausschüttungen und wenn die erworbenen Anteile zu einem höheren Preis weiterveräußert werden. Neben vielen privaten, profitorientierten Beteiligungsgesellschaften gibt es auch einige im öffentlichen Auftrag, wie zum Beispiel die Beteiligungs-Management-gesellschaft Hessen mbH (www.bmh-hessen.de). Diese Institutionen arbeiten im öffentlichen Auftrag mit dem Ziel, durch Kapitalbeteiligungen kleine und mittlere Unternehmen und deren Potenziale, Ideen und Konzepte zu unterstützen.
Ein Nachteil von Beteiligungskapital ist, dass dieses meist teurer bezahlt werden muss als Fremdkapital. Die Renditeerwartung der Kapitalgeber bewegt sich oft im zweistelligen Bereich. Der hohe Preis erklärt sich dadurch, dass der Kapitalgeber bereit ist, ein hohes Risiko ohne entsprechende Sicherheiten zu tragen. Die Renditen eines normalen Zinssatzes könnte der Investor mit wesentlich geringerem Risiko erzielen. Etwas günstiger sind meist die Beteiligungen der öffentlichen Beteiligungsgesellschaften.
Der große Vorteil dieses Finanzierungsbausteins ist, dass er als wirtschaftliches Eigenkapital gewertet wird und nicht banküblich besichert werden muss. Auch wird Beteiligungskapital nicht monatlich getilgt, so dass der der monatliche Kapitaldienst in der Höhe oft mit den Zins- und Tilgungsraten von Fremdkapital vergleichbar ist. Für den Gründer und/oder Unternehmenskäufer, der zwar eine hohe Rendite gewährleisten kann, aber über eine geringe Eigenkapitalquote und wenige Sicherheiten verfügt, sind Kapitalbeteiligungen ein interessanter und wichtiger Baustein in der Gesamtfinanzierung.
Neben stillen und offenen Kapitalbeteiligungen unterscheidet man auch zwischen passiven und aktiven Beteiligungen. Im Falle einer aktiven Beteiligung engagiert sich der Beteiligungsgeber aktiv im Unternehmen und ist auch im Tagesgeschäft tätig. Im Gegensatz dazu ist bei einer passiven Beteiligung der Beteiligungsgeber nicht im Tagesgeschäft tätig, sondern beteiligt sich in der Regel nur an den strategischen Entscheidungen des Unternehmens. Hierzu gehört u. a. auch die Kontrolle auf Basis von Soll-Ist-Vergleichen.
Bürgschaften
Fehlende Sicherheiten stellen bei Unternehmenskäufen oft ein großes Problem dar. Helfen können öffentliche Bürgschaften von der Bürgschaftsbank Hessen, die auch in Kombination mit einer Beteiligung der Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH beantragbar sind. Handelt es sich um ein Vorhaben von besonderer Bedeutung (z. B. der Erhalt eines wichtigen Betriebes und Sicherung von Arbeitsplätzen), kann auch ein Antrag auf eine Landesbürgschaft erfolgreich sein.
Zuschüsse
Abhängig von Kriterien wie dem Investitionsort, Anzahl von neu geschaffenen Arbeitsplätzen etc., können unter bestimmten Voraussetzungen auch Zuschüsse für Unternehmensnachfolgen beantragt werden. Diese Option sollte immer geprüft werden, da es sich hierbei oft um „geschenktes” Geld handelt. Einen ersten Anhaltspunkt über mögliche Zuschüsse bietet die Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums (www.foerderdatenbank.de).