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    Home»Magazin»Was Startups machen können, wenn ihre Webseite von Google abgestraft wurde
    Suchmaschienenoptimierung ist auch für Startups wichtig!
    Symbolbild: Simon Steinberger / Pixabay
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    Was Startups machen können, wenn ihre Webseite von Google abgestraft wurde

    By Social Startups Redaktion10. August 2021Updated:10. August 2021Keine Kommentare7 Mins Read
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    Die Startupkultur ist endlich in Deutschland angekommen und immer mehr junge Menschen trauen sich, ihren Traum in die Tat umzusetzen. Sie haben eine Vision und arbeiten hart an der Realisierung. Die meisten von ihnen sind jedoch gänzlich unerfahren und gründen zum ersten Mal. Es müssen unzählige Hürden genommen werden, bevor sich erste Erfolge einstellen. Eine der schwierigsten Hindernisse ist es, Kuden zu finden – und das gilt auch für Social Startups.

    Da die meisten jungen Gründer internetaffin sind, werden sie ihre Webseite mit Sicherheit bei Google listen lassen. Um dort gute organische Platzierungen zu erreichen, muss SEO betrieben werden. Wem hier die Erfahrung fehlt, spielt jedoch mit dem Feuer. Denn die Bemühungen können nach hinten losgehen und dafür sorgen, dass Google die Website des Startups aus dem Index wirft. Die Konsequenz: Die Webseite wird kaum mehr besucht, da sie von potenzielle Kunden nicht mehr gefunden wird.

    Meist sind an diesem Zeitpunkt bereits viele Gelder und Arbeitsstunden in das Marketing geflossen. Der Schock sitzt tief und schnell kann sich Verzweiflung breit machen. Mit dieser Schritt-für-Schritt Anleitung stehen die Chancen jedoch gut, dass die manuelle “Abstrafung” durch Google wieder aufgehoben wird.

    Feststellen, weshalb die Website aus dem Index gestrichen wurde

    Die häufigsten Gründe für eine Abstrafung durch Google sind:

    – Unnatürliche Links
    – Schlechter Content
    – Zu viele 301 Redirects
    – Keyword Stuffing

    Die Google Webmaster Tools zeigen an, weshalb die Abstrafung ausgesprochen wurde. Das einzige knifflige Problem liegt vor, wenn es sich um unnatürliche Links handelt.

    Wer wegen schlechtem Content abgestraft wurde, sollte all seine Inhalte löschen und in einen guten Texter investieren. Hochwertige Inhalte lohnen sich langfristig sehr, da sie nicht nur für bessere Platzierungen sorgen, sondern auch die conversion rate erhöhen, also Besucher zu Kunden machen.

    In den Google Webmaster Tools sollte stets überprüft werden, ob der neue Content “gecrawlt” wird. Wenn alle Inhalte durch Texte mit Mehrwert ersetzt wurden, ist es an der Zeit, einen “Reconsideration Request” einzureichen.

    Falls die Abstrafung auf Grund von Redirects und Doorway Pages ausgesprochen wurde, muss man diese nur entfernen. Auch beim Keyword Stuffing liegt die Lösung auf der Hand. Die künstlich eingebrachten Keywords müssen entfernt werden. Am besten schreibt man die Texte komplett neu und achtet nicht auf die Keyworddichte.

    Die meisten manuellen Abstrafungen von Google werden jedoch erteilt, wenn ein unnatürliches Linkprofil aufgebaut wurde. Dieses zu beheben ist deutlich zeitaufwändiger, wie die folgenden zwei Schritte zeigen:

    Schritt 1: Das gesamte Linkprofil feststellen

    Zu aller erst muss festgestellt werden, welche Backlinks überhaupt für die Website des eigenen Startups bestehen. Dies von Hand zu machen ist nahezu unmöglich, doch zum Glück gibt es eine Reihe von Tools die dabei helfen, so z.B.:

    – Ahrefs
    – Google Webmaster Tools
    – MajesticSEO
    – Moz OpenSiteExplorer

    Wenn man sich auf ein einziges Tool beschränken muss, würde ich Ahrefs wählen. Im Idealfall verwendet man jedoch alle vier. Auf diese Weise hat man zwar viele Backlinks doppelt in seiner Tabelle, kann sich jedoch sicher sein alle gefunden zu haben.

    Schritt 2: Doppelte Backlinks entfernen und die Tabellen zusammenführen

    Nachdem man das gesamte Backlinkprofil in eine Tabelle exportiert hat, ist es an der Zeit die doppelten Eintragungen zu löschen. Dazu kopiert man die unterschiedlichen Tabellen in eine Mastertabelle. Nun sortiert man die eingetragenen Links alphabetisch. Um die Duplikate zuverlässig zu entfernen, muss man diese Anleitung von Microsoft Office befolgen.

    Alle minderwertigen Links identifizieren

    Bei diesem Schritt braucht es etwas gesunden Menschenverstand und SEO-Erfahrung. Die Verwendung von bekannten SEO-Werten wie dem Trustflow und der Domain Authority würde ich hier nicht empfehlen. Der Grund ist, dass diese mit Leichtigkeit manipuliert werden können und ein stark vereinfachtes Bild der Situation zeichnen.

    Man kommt drum herum jeden einzelnen Backlink manuell zu überprüfen. Die URL ist in die Adresszeile des Browsers zu kopieren, sodass man die Seite auf der der Backlink platziert wurde besucht.

    Folgende Anzeichen deuten auf einen schlechten Backlink hin:

    – Die Seite wurde ewig nicht mehr aktualisiert
    – Auf der Seite befinden sich etliche Links zu anderen Websites
    – Die Seite hat nichts mit der Branche deines Startups zutun
    – Du bist wahrscheinlich seit langer Zeit der erste Besucher auf der Website
    – Der einzige Zweck der Website ist es Backlinks zu erstellen

    Sollte einer dieser Punkte zutreffen, markiere den Backlink in deiner Excel-Tabelle rot.

    Die Webmaster kontaktieren

    Genau an dieser Stelle wird der ganze Prozess sehr zeitaufwändig. Manuell muss bei jedem Backlink nach einer Möglichkeit gesucht werden, um den Webmaster kontaktieren zu können. Bei deutschen Websites ist ein Blick in das Impressum meist erfolgsversprechend.

    Nutze ein Kontaktforumlar, oder verfasse eine E-Mail. Diese sollte nicht zu lang sein, keine Drohungen enthalten und es auf den Punkt bringen. Hier ein Beispiel:

    “Hallo, ich habe hier einen Link zu meiner Website (Link) gefunden. Bitte seien Sie so freundlich, diesen zu entfernen. Vielen Dank im Voraus!”

    Wenn man eine positive Antwort erhält und der entsprechende Link entfernt wurde, wird dies in der Tabelle farblich gekennzeichnet. Wenn die Anfrage ignoriert wird, muss das ebenfalls notiert werden. Wenn wir später den Reconsideration Request einreichen, spielt das eine wichtige Rolle.

    45 Tage warten und eine weitere Anfrage verschicken

    Nach dem die ersten E-Mails versendet wurden, werden einige Backlinks entfernt werden, jedoch ist es meist so, dass die meisten Anfragen ignoriert werden. Nun ist es an der Zeit, eine weitere E-Mail zu schicken und zu erwähnen, dass man Bezug auf eine bereits versendete Anfrage nimmt. Einige Webmaster werden dich vergessen haben und sich nun an die Anfrage erinnern.

    45 Tage zu warten, stößt einigen Startups wahrscheinlich übel auf. Jedoch gibt es hier keinen Grund zur Eile. Man sollte ohnehin mindestens zwei Monate nach der Abstrafung verstreichen lassen, bevor man Google darum bittet, eine Webseite wieder in den Index aufzunehmen. Das erweckt den Anschein, dass man hart an der Behebung der Probleme gearbeitet hat.

    Die verbleibenden Links in das Disavow Tool eintragen

    Nachdem nun die zweite Runde E-Mail versendet wurde, werden noch immer einige Backlinks von minderer Qualität bestehen bleiben. Diese sind nun mit Hilfe des Google Disavow Tools zu entwerten. Anschließend gilt es fünf bis sieben Tage zu warten, bevor der finale Schritt eingeleitet wird.

    Der Reconsideration Request

    Nachdem die negativen Links für ungültig erklärt wurden, ist es an der Zeit, Google mitzuteilen, dass die Abstrafung überdacht werden sollte. Hier sollte man jedoch niemals zugeben, dass man die Links selbst aufgebaut und aus seinen Fehlern gelernt hat. Mit folgendem Text wurden in der Vergangenheit gute Ergebnisse erreicht:

    “Bitte werfen Sie einen Blick auf die angehängte Tabelle. Aus dieser wird ersichtlich, dass wir nichts unversucht gelassen haben, um schädliche Verlinkungen zu entfernen. Die jeweiligen Webmaster wurden mehrmals kontaktiert. Jene Backlinks deren Anfrage von den Webmastern ignoriert wurden, sind farblich gekennzeichnet und wurden am (Datum) über die Google Webmaster Tools für ungültig erklärt. Unsere Website entspricht nun den Google Richtlinien.”

    Nachdem dieser Antrag gestellt wurde, gibt es nichts mehr zutun, außer sich in Geduld zu üben. Ich habe bereits erlebt, dass Abstrafungen aufgehoben wurden, obwohl keine Links gelöscht wurden. In anderen Fällen blieb sie bestehen, obwohl intensiv an der Verbesserung des Backlinkprofils gearbeitet wurde.

    Das Fazit zu manuellen Google-Abstrafungen

    Wer eine Abstrafung bekommt, hat drei Möglichkeiten:

    – Die Niederlage akzeptieren, aus den Fehlern lernen und eine neue Domain holen
    – Einer Agentur viel Geld für den Versuch zahlen, die Abstrafung aufzuheben
    – Die Ärmel hochkrempeln und selbst aktiv werden

    Egal wie man die Situation betrachtet – es gibt leider keine einfache Lösung.

    Zum Autor:
    Dieser Gastbeitrag wurde von Silvan Mundorf, Gründer von Sacando, verfasst. Seine Agentur bietet den Kunden Suchmaschinenoptimierung und Social Media Marketing an.

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    Social Startups Redaktion

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