10.07.2017 – Der Trend, seine selbst gestalteten Produkte auf Märkten oder Plattformen wie DaWanda oder Etsy zum Verkauf anzubieten, wächst und wächst. Immer mehr Kreative entscheiden sich dazu, ihr Handgemachtes zur zusätzlichen Einnahmequelle zu machen – auch im nachhaltigen Bereich. Dass man dabei auch einige rechtliche Vorschriften berücksichtigen muss, wissen allerdings nur Wenige.
In liebevoller Handarbeit gefertigte Produkte werden immer mehr nachgefragt und verkauft. Das belegen zahlreiche bei uns vorgestellte Start-Ups: von Bienenwachs-Tüchern, über Produkte für Haustiere, Schmuck, Laptop-Zubehör, bis hin zu Baumbusfahrrädern, haben wir schon über einige handgefertigte Waren berichtet.
Wollt auch ihr eure DIY-Produkte verkaufen, haben wir euch hier zusammengestellt, was ihr rechtlich beachten solltet.
Darf man Selbstgemachtes verkaufen?
Viele Bastler stellen sich die Frage, ob es überhaupt legal ist, Selbstgemachtes zu verkaufen. Einfach zu merken ist: verkauft werden darf alles, was nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstößt. Dennoch gibt es für bestimmte Waren Einschränkungen oder besondere Voraussetzungen. Diese müssen DIY-Waren genauso erfüllen, wie industrielle Produkte.
Für Textilien gilt beispielsweise die Textilkennzeichnungsverordnung, die ein Etikett auf dem Produkt vorsieht. Spielzeug braucht unter anderem eine CE-Kennzeichnung. Durch diese bestätigt ihr, dass eure Ware den produktspezifischen Richtlinien der EU entspricht. Für die Hobbyköche unter euch: achtet stets darauf, dass der Verkauf eurer Lebensmittel ein Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt verlangt.
Bei Namensgebung, Plakat- und Logogestaltung oder sogar Markenentwicklung solltet ihr natürlich auf das Urheberrecht achten. Verstößt ihr beim Verkauf eurer Produkte gegen das Urheberrecht, kann das erhebliche Folgen haben. Solltet ihr unsicher sein, wendet euch an den Markeninhaber oder Urheber. Der kann sein Recht zwar nicht übertragen, aber euch Nutzungsrechte seines Eigentums abtreten. Weitere Regelungen findet ihr im Produkthaftungsgesetz, welches beispielsweise Schadensersatzansprüche umschreibt.
Steuerrechtliche Aspekte
Versicherungen (Krankenversicherung, Rentenversicherung und Co.) sowie steuerrechtliche Abgaben sind bei einer Nebentätigkeit ab einem gewissen Ausmaß leider fällig. Hier folgt ein kurzer Überblick über die wichtigsten rechtlichen Fakten:
- Sozialversicherung: Könnt ihr weiterhin über euren Hauptberuf/Lebenspartner versichert bleiben?
- Umsatzsteuer: Zählt ihr euch zu den Kleinunternehmern? Wenn ihr diese Regelung nicht wahrnehmen könnt, müsst ihr monatlich oder vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.
- Einkommenssteuer: Wenn ihr regelmäßig nebenberufliche Einnahmen bezieht, muss euer Gewinn über die Einkommensteuererklärung angegeben werden. Wer Hartz IV bezieht, muss seine Nebeneinnahmen ebenfalls melden und so eventuell auf Teile seines Leistungsanspruchs verzichten.
Gewerbeanmeldung notwendig?
Ist die selbstständige Tätigkeit nicht nur vorrübergehender Natur, sondern du möchtest deine Waren dauerhaft verkaufen, um damit Gewinne zu erzielen, dann musst du ein Gewerbe anmelden. Das kann auf den ersten Blick abschreckend wirken, ist aber ganz einfach. Bei deiner örtlich zuständigen Gewebebehörde erhältst du das entsprechende Antragsformular – oft sogar direkt auf der Webseite per Download.
Anschließend erhältst du Post vom Finanzamt und kannst entscheiden, ob du die Kleinunternehmerregelung gemäß §19 UStG wahrnehmen möchtest. Wenn du mit deinem Gewerbe nicht mehr als 22.000€ jährlich erwirtschaftest, musst du, dank dieser Regelung, keine Umsatzsteuer auf deine verkauften Waren berechnen und brauchst deshalb auch keine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben.
Um unnötigen Stress und Ärger beim Verkaufen eurer Ware zu vermeiden, solltet ihr nicht nur diese, sondern auch weitere Regelungen berücksichtigen. Detaillierte Infos rund um das Thema und viele weitere Tipps zum Verkauf des Selbstgemachten gibt es im kostenlosen E-Book „DIY – Selbstgemachtes Verkaufen“
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