Viele Menschen sind unzufrieden in ihrem Job und ihrem Angestelltenverhältnis und möchten sich gerne selbstständig machen. Eine Garantie für das Gelingen der Selbstständigkeit gibt es nicht, doch einige Hilfen. Wer ein Unternehmen oder eine eigene kleine Firma gründen möchte, der benötigt hierfür als erstes das Startkapital. Doch meist ist, gerade bei jungen Gründern, ein Finanzpolster gering und wenig bis gar kein Eigenkapital vorhanden.
Zwar ist ein gewisses Know-How in der Branche sowie, Idee und Businessplan, oft aufgrund eines Studiums oder vorher erlerntem Beruf vorhanden, doch ein Start-Up kann nicht in die Tat umgesetzt werden, weil kein Geld vorhanden ist. Etwa neun von zehn jungen Gründern müssen sich Geld leihen, um Ihre Ideen auch umsetzen zu können. Hier helfen die vielfältigen Fördermittel und Förderprogramme für Start-Ups, um ins Geschäft zu kommen.
Was versteht man unter Förderprogrammen oder Fördermitteln?
Fördermittel werden in den verschiedenen von Bund und Ländern unterstützten Förderprogrammen für Existenzgründer vergeben. Diese sollen zur Förderung in die Selbstständigkeit dienen, denn Gründer haben meist nur wenig Eigenkapital. Damit die Gründung eines Unternehmens jedoch gelingt und der Start-Upper nicht bereits nach wenigen Monaten schon wieder aufgeben muss, kann er sich in verschiedenen Programmen fördern lassen. Die Darlehn und Kredite, die hierbei vergeben werden, sind meist zinsgünstiger, manche Förderbanken bieten sogar Kapital gegen eine Beteiligung an dem neuen Unternehmen an. Existenzgründer können sich hierbei von der EU, dem Bund oder den Ländern bei der Gründung ihres Unternehmens unterstützen lassen, hierzu stehen über 2.000 Förderprogramme zur Verfügung.
Wer gehört zu den Start-Ups, die mit einem Förderprogramm rechnen können?
Auch wenn es viele verschiedene Förderprogramme gibt, so hat der Bund doch gewisse Auflagen für alle beschlossen. Nicht jeder ist, aber viele sind förderfähig. So gehören vor allem, wie der Name schon sagt, junge Unternehmen in die förderfähige Gruppe. Hierzu muss der Gründer jedoch nicht ganz neu angefangen haben, bis zu zwei Jahre hat er das Recht, sich noch an einem Förderprogramm zu beteiligen. Das ist vor allem dann von Vorteil, wenn ein Start-Upper nach wenigen Monaten merkt, dass er doch nicht mit seinem eigenen Kapital auskommt und Gelder von Außen benötigt.
Aber auch Unternehmen, die sich bereits drei Jahre auf dem Markt befinden, die sogenannten Bestandsunternehmen, sowie Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, egal, wie lange sich diese bereits am Markt befinden, können in Notlagen mit einem Förderprogramm rechnen. Wer gerade in die Nachfolge in einem Unternehmen getreten ist, etwa weil sich der Vater zur Ruhe gesetzt hat, kann sich um ein Förderprogramm bemühen. Und auch die Förderungen für erneuerbare Energien gehören zu den Förderprogrammen von Bund, Ländern und der EU dazu. Welche Förderungsprogramme und Fördermittel insgesamt angeboten werden, wie die Konditionen sind und welches das passende für das eigene Unternehmen sein könnte kann z.B. auf fuer-gruender.de oder auf der Internetseite industrystock.de nachgelesen werden.
Fördermittel werden immer noch viel zu wenig genutzt
Viele Gründer wissen gar nicht, für welche Zwecke sie die Fördermittel im Grunde alles nutzen können und denken daher gar nicht über eine Beantragung nach. Doch es gibt viele Möglichkeiten. So können Personalkostenzuschüsse beantragt werden, wenn die Gewinne des Start-Uppers bislang nicht ausreichen. Auch für den eigenen Lebensunterhalt können die Fördermittel beantragt werden. Ebenso können Kosten für Beratung durch Experten übernommen werden.
So kann man sehen, dass es bei den Fördermitteln nicht immer nur um die großen Beträge geht, sondern auch bereits die kleine Unterstützung bei den verschiedenen Förderprogrammen angefordert werden kann. Hinzu kommen natürlich auch die großen Investionswünsche, die jedoch mit viel Arbeit bezüglich der Antragstellung verbunden sein können. Kleinere Programme hingegen benötigen nicht so viel Aufwand und Schreibarbeit, doch auch diese sollte kein Hindernis zur Antragstellung darstellen.