Seit kurzem gibt es in den USA die Rechtsform der Benefit Corporation, die es Social Entrepreneurs leichter machen soll, zwei Ziele gleichzeitig zu verfolgen: Gemeinwohl und Profit.
Der Begriff Shareholder Value ist inzwischen auch in Deutschland zum Synonym für die bedingungslose Ausrichtung eines Unternehmens an der Steigerung des Profits der Anteilseigner geworden. Soziale Beweggründe oder der Umweltschutz spielen hier allenfalls eine untergeordnete Rolle – manche würden gar behaupten, diese seien eher hinderlich für die Steigerung des Shareholder Values.
Bedenkt man nun, dass in den USA eben diese Steigerung des Shareholder Values rechtlich verpflichtend für privatwirtschaftliche Unternehmen ist, wird klar, dass Social Entrepreneurs – weder nur gemeinnützig noch allein am Gewinn orientiert – bisher durch das gesetzliche Raster fielen. Deshalb hat der US-Gesetzgeber nun gehandelt und die Benefit Corporation geschaffen.
Stakeholder statt Shareholder
Eine Benefit Corporation hat sich nicht nur am Shareholder Value zu orientieren, sondern muss ebenfalls ihre Stakeholder im Blick behalten – dies sind vor allem die Gemeinschaft, die Umwelt, die Mitarbeiter und auch die Zulieferer. Somit muss die Benefit Corporation dem Allgemeinwohl dienen, kann aber auch Gewinn an ihre Gesellschafter/Shareholder ausschütten. Außerdem können die Shareholder ihren Einfluss nutzen, um dem Management auf die Finger zu klopfen, sollte dieses die gemeinnützigen Ziele nicht erreichen. Somit wird hier gewissermaßen das Konzept des Shareholder Value auf die Gemeinnützigkeit übertragen.
Neben der Gemeinnützigkeit bildet die zweite Säule der neuen Rechtsform die Transparenz: In nie dagewesenem Ausmaß ist die Benefit Corporation der Öffentlichkeit die Offenlegung ihres Geschäftsgebarens schuldig und muss sich einer Beurteilung durch unabhängige Stellen unterziehen.
Benefit Corporation vs. gGmbH
In Deutschland gibt es einen ähnlichen Versuch der Lösung dieses Dilemmas: die gemeinnützige GmbH (gGmbH). Allerdings ist diese eher als Alternative zu Vereinen oder Stiftungen gedacht – ihre Vorteile liegen in der Schaffung von professionellen Strukturen (Geschäftsführer vs. Ehrenamt, Gesellschafter vs. Mitgliederversammlung) bei umfassenden Steuervorteilen – einschließlich der Berechtigung, abzugsfähige Spenden einzunehmen – sowie allgemein in der höheren Rechtssicherheit im Vergleich zu wirtschaftlich tätigen Vereinen oder Stiftungen. Ähnlich der Benefit Corporation haben bei der gemeinnützigen GmbH die Gesellschafter das Sagen.
Der ganz wesentliche Unterschied zwischen gGmbH und Benefit Corporation besteht darin, dass die gGmbH keinen Gewinn ausschütten darf und somit rein auf das Gemeinwohl ausgerichtet ist, während die Benefit Corporation beide Ziele vereint: Gewinn für die Gesellschafter/Shareholder und Gemeinnützigkeit.
Auf jeden Fall bedeutet die Schaffung der Benefit Corporation einen weiteren Schritt in Richtung Würdigung von Unternehmern und Unternehmen, die Gemeinnützigkeit und Gewinn nicht als Gegensatz, sondern als Chance sehen.
Lucien Koch von Koch & Konsorten berät etablierte Unternehmen sowie Start-ups in Sachen nachhaltige Kommunikation, Markenbildung und Content-Strategie.